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ÜBERSETZUNGEN & DOLMETSCHEN
Unsere Agentur bietet professionellen Übersetzungs- und Dolmetschservice in allen möglichen sprachlichen Kombinationen
(Simultan-, Konsekutivdolmetschen bei Vorträgen, Kongressen, Chuchotagedolmetschen bei Verhandlungen und auf Messen). Wir begleiten unsere Kunden in Italien und Europa.

Wir haben mehrjährige Übersetzungs- und Dolmetscherfahrung in folgenden Sektoren: Finanz, Handel, Bank, Rechtsangelegenheiten, Informatik, Technik, Bauwesen und Architektur.


Wir übersetzen gerichtliche Dokumente, Handelsbriefe, Verträge, statutarische Dokumente, Broschüren, Handbücher, Kataloge, Bilanzen, Genehmigungen und ministeriale Rechtsvorschriften, Zertifikate, Bescheinigungen, Vollmachten, touristische und kulinarische Texte.

ASSEVERATIONEN &? AMTLICHE BEGLAUBIGUNGEN
In Italien übernehmen wir sowohl im Gericht, als auch bei Konsulaten und Botschaften der ausländischen Staaten die Verantwortung der Dokumente.


SPRACHSCHULE
Wir organisieren Individual- und Firmenkurse, je nach Nachfrage der Firmen und Privatkunden, für alle Levels und für jedes Alter. Es unterrichten sowohl Professoren, als auch Muttersprachenlehrer (auf Kundenanfrage, was bevorzugt wird).


 
AMTLICHE BEGLAUBIGUNGEN DER DOKUMENTE

Unsere Agentur bietet auch Beglaubigungsservice an, sowohl in Italien, als auch im Grossteil der ausländischen Staaten.

Es gibt zwei Beglaubigungsarten: Die sogenannte „Apostille“ und die konsularische Beglaubigung. Die Wahl der Beglaubigungsart hängt in jedem konkreten Fall von dem Land ab, für das das Dokument bestimmt ist, d.h. vom Staat und von den öffentlichen Behörden, wo es nachfolgend vorgewiesen werden muss.

Der Stempel der „Apostille“ (manchmal wird dieses Verfahren
„vereinfachte Beglaubigung“ oder „Apostillierung“ genannt) wird benutzt um die Dokumente in jene Staaten zu schicken, die dem internationalen AIA - Abkommen vom 5. Oktober 1961 zugestimmt haben; das die Anfrage auf konsularische Beglaubigung durch das vereinfachte Verfahren ersetzt – durch den Stempel der „Apostille“.

Dieses Verfahren wird „vereinfacht“ genannt, da einerseits die
Apostillierung ziemlich schnell und nur von einer beauftragten Instanz
durchgeführt wird und andererseits das Dokument in allen Staaten, die sich diesem Abkommen angeschlossen haben, legalen Wert hat.

Wenn jedoch der Staat, für den Sie das Dokument vorbereiten, nicht Mitglied dieses Abkommens ist, wird die konsularische Beglaubigung benötigt.

 

 

Wir garantieren PROFESSIONALITÄT, EFFIZIENZ UND SCHNELLIGKEIT.

Kontaktierten Sie uns, wir beraten Sie gerne kostenlos um Ihren
Ansprüchen entgegenzukommen.