ÜBERSETZUNGEN
& DOLMETSCHEN
Unsere Agentur bietet professionellen Übersetzungs-
und Dolmetschservice in allen möglichen
sprachlichen Kombinationen
(Simultan-, Konsekutivdolmetschen bei Vorträgen,
Kongressen, Chuchotagedolmetschen bei Verhandlungen
und auf Messen). Wir begleiten unsere Kunden
in Italien und Europa.
Wir haben mehrjährige
Übersetzungs- und Dolmetscherfahrung
in folgenden Sektoren: Finanz, Handel, Bank,
Rechtsangelegenheiten, Informatik, Technik,
Bauwesen und Architektur.
Wir übersetzen gerichtliche Dokumente,
Handelsbriefe, Verträge, statutarische
Dokumente, Broschüren, Handbücher,
Kataloge, Bilanzen, Genehmigungen und ministeriale
Rechtsvorschriften, Zertifikate, Bescheinigungen,
Vollmachten, touristische und kulinarische
Texte.
ASSEVERATIONEN
&? AMTLICHE BEGLAUBIGUNGEN
In Italien übernehmen wir sowohl im Gericht,
als auch bei Konsulaten und Botschaften der
ausländischen Staaten die Verantwortung
der Dokumente.
SPRACHSCHULE
Wir organisieren Individual- und Firmenkurse,
je nach Nachfrage der Firmen und Privatkunden,
für alle Levels und für jedes Alter.
Es unterrichten sowohl Professoren, als auch
Muttersprachenlehrer (auf Kundenanfrage, was
bevorzugt wird).
AMTLICHE
BEGLAUBIGUNGEN DER DOKUMENTE
Unsere Agentur bietet
auch Beglaubigungsservice an, sowohl in Italien,
als auch im Grossteil der ausländischen
Staaten.
Es gibt zwei Beglaubigungsarten:
Die sogenannte „Apostille“ und
die konsularische Beglaubigung. Die Wahl der
Beglaubigungsart hängt in jedem konkreten
Fall von dem Land ab, für das das Dokument
bestimmt ist, d.h. vom Staat und von den öffentlichen
Behörden, wo es nachfolgend vorgewiesen
werden muss.
Der Stempel der „Apostille“
(manchmal wird dieses Verfahren
„vereinfachte Beglaubigung“ oder
„Apostillierung“ genannt) wird
benutzt um die Dokumente in jene Staaten zu
schicken, die dem internationalen AIA - Abkommen
vom 5. Oktober 1961 zugestimmt haben; das
die Anfrage auf konsularische Beglaubigung
durch das vereinfachte Verfahren ersetzt –
durch den Stempel der „Apostille“.
Dieses Verfahren wird
„vereinfacht“ genannt, da einerseits
die
Apostillierung ziemlich schnell und nur von
einer beauftragten Instanz
durchgeführt wird und andererseits das
Dokument in allen Staaten, die sich diesem
Abkommen angeschlossen haben, legalen Wert
hat.
Wenn jedoch der Staat,
für den Sie das Dokument vorbereiten,
nicht Mitglied dieses Abkommens ist, wird
die konsularische Beglaubigung benötigt.
Wir garantieren PROFESSIONALITÄT,
EFFIZIENZ UND SCHNELLIGKEIT.
Kontaktierten Sie uns, wir beraten
Sie gerne kostenlos um Ihren
Ansprüchen entgegenzukommen.